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Münchner Testing-Spezialist Testbirds ermöglicht DSGVO-konformes Testing

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Münchner Testing-Spezialist Testbirds ermöglicht DSGVO-konformes Testing

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Tobias Brunner
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Münchner Testing-Spezialist Testbirds ermöglicht DSGVO-konformes Testing

München, 27. November 2018
In Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird der administrative Aufwand für Softwaretesting immer größer. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung von Testing im Allgemeinen von Tag zu Tag zu. Für dieses Problem hat Testbirds nun die Lösung: eine neu gestaltete Device Cloud, die nicht nur neue Features bietet, sondern auch ein DSGVO-konformes Testing ohne Mehraufwand ermöglicht.

Das Arbeiten unter Zuhilfenahme einer Cloud ist bereits seit einiger Zeit ein beliebtes und probates Mittel, um unterschiedliche Herausforderungen im Softwaretesting zu meistern. Dazu zählt beispielsweise die beinahe unüberschaubare Anzahl an Endgeräten, welche als Testgeräte vorhanden sein müssten, um eine Software vollumfänglich in allen Szenarien testen zu können.

Eine weitere Herausforderung stellt Testautomatisierung dar. Mit der weiterentwickelten Device Cloud von Testbirds besteht die Möglichkeit, auf 2,5 Mio. Kombinationen aus Geräten, Betriebssystemen und Software sowie Dank des Global Real Device Networks (GRDN) auf tausende Android-Geräte von Testern auf der ganzen Welt zuzugreifen. Dies ermöglicht eine signifikante Kosten- und Zeitersparnis, denn die kostenintensive Anschaffung und Wartung von Endgeräten entfällt hierbei komplett. Auch im UX-Bereich bietet die Device Cloud die Möglichkeit, Nutzeroberflächen (GUI) auf einer Vielzahl von Geräten, Browsern und Betriebssystemen auf ihre Nutzerfreundlichkeit zu testen.

Ein weiterer Vorteil der weiterentwickelten Device Cloud ist, dass sie sowohl für manuelles Testing als auch bei der Testautomatisierung sowie während des akuten Softwareentwicklungsprozesses zum Einsatz kommen und somit alle ansonsten gebundenen Inhouse-Ressourcen entlasten kann.

Oftmals werden Endgeräte mit personenbezogenen Daten für Testing verwendet. In diesem Fall muss gewährleistet sein, dass kein Aspekt der DSGVO verletzt wird. Beim Softwaretesting hat Datensicherheit nicht erst seit Inkrafttreten der DSGVO, jedoch nun im Besonderen höchste Priorität. Die DSGVO untersagt es Unternehmen zwar nicht, personenbezogene Daten zu nutzen. Die Verordnung besagt jedoch deutlich: Der Eigentümer der Daten muss sein Einverständnis für die Da-tenverarbeitung abgegeben haben. Zudem muss beachtet werden, dass die Datenverarbeitung zweckgebunden ist und eine Auftragsverarbeitung (nach Art.28 – EU-DSGVO – Auftragsverarbeiter) mit dem Anbieter geschlossen werden.

Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, hat sich Testbirds bereits frühzeitig dazu entschieden, verschiedene Varianten seiner Services anzubieten. Darunter fällt beispielsweise die Bereitstellung der Device Cloud als Private Cloud oder On-Premise-Lösung. Diese Varianten stellen zugleich die Kategorien mit den höchsten Datenschutzkriterien dar und beinhalten, dass diese Lösungen beim Unternehmen oder auf unternehmenseigenen Maschinen und Mobilgeräten installiert werden. Dadurch ist die Einwilligung der Eigentümer der Geräte gegeben sowie die zweckgebundene Nutzung der Daten und Geräte gewährleistet. Zudem ist bei der Testbirds Device Cloud durchgehende SSL Verschlüsselung Standard – und zusätzlich können interne Testsysteme beispielsweise per IPSec angebunden werden.

Eine DSGVO-konforme Möglichkeit des Testings bietet sich auch mit dem GRDN von Testbirds. Hierbei schalten Tester ihre echten Endgeräte für Testszenarien frei und autorisieren deren Verwendung durch den Kunden. Testbirds gewährleistet aber auch in jedem anderen Crowd- und Cloud Testing Szenario jederzeit höchste Datensicherheit aufgrund komplett eigenständig entwickelter Testumgebungen und einem Serverhosting ausschließlich in Deutschland.

Auch der Umgang mit Testdaten muss DSGVO-konform ablaufen, denn es besteht die Gefahr, dass selbst bei der Verwendung anonymisierter Testdaten DSGVO-relevante Informationen, beispielsweise IP-Adressen, auftauchen können. Um dieses Szenario zu vermeiden, offeriert Testbirds nicht nur die technischen Lösungen, sondern steht seinen Kunden beim sicheren Umgang mit DSGVO-relevanten Daten im Softwaretesting beratend zur Seite.

„Wir sind uns durch die bisherige Zusammenarbeit mit Unternehmen aus den Bereichen Fintech und Finance bewusst, wie kritisch datenschutzrechtliche Aspekte gerade auch für diese Kunden sind. Deshalb passen wir das Setup der einzelnen Tests stets zusammen mit dem Kunden individuell an“, erklärt Felix Kuperjans, Technical Lead Device Cloud bei Testbirds.

Dass die Device Cloud das ideale Tool ist, um höchste Sicherheitsstandards im Testing zu garantieren, unterstreicht auch Georg Hansbauer, Mitgründer und Geschäftsführer von Testbirds: „Die Device Cloud ist der ideale Schritt, um bestehende Testautomatisierungsinitiativen um ein möglichst großes Testbed zu erweitern.“

Neben den bereits erwähnten Neuerungen bietet die Testbirds Device Cloud folgende Möglichkeiten:

  • Höchste Datenschutzstandards dank Serverhostings in Deutschland
  • DSGVO-konformes Testing
  • Videoaufzeichnung der Tests
  • Real-Device-Einbindung on the fly – plug&play
  • Testautomatisierung auf Real Devices
  • Selenium Vollintegration
  • Vollautomatisierte Provisionierung der Testumgebungen
  • Kosten- und Zeitersparnis, da auf die Anschaffung eigener Real Devices verzichtet werden kann

Mit der weiterentwickelten Device Cloud bietet Testbirds eine Testumgebung, die sowohl den gesteigerten Ansprüchen der Kunden Rechnung trägt als auch eine Anpassung an die sich stetig weiterentwickelnde Testing-Branche darstellt. Zudem bietet der Münchner Testing-Spezialist eine professionelle Reaktion auf neue Vorgaben des Gesetzgebers im Bereich der DSGVO, denn mit der Kombination aus automatisiertem Testing und den Real Devices aus dem GRDN ist die Integration von DSGVO-konformem Testing nun jederzeit ohne Einschränkungen möglich.

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t.brunner@testbirds.com



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