Testbirds beteiligt sich an Ombudsstelle für Crowdworker
München, 6. November 2017
Eine Institution für Konflikte zwischen Anbietern und Crowdworkern – das ist die Ombudsstelle für Crowdworking. Die acht Unterzeichner des Code of Conduct für Crowdsourcing lassen sich ab sofort an den Regeln des Verhaltenskodex messen. Neben Testbirds sind dies appJobber, Bug-Finders, Clickworker, content.de, Crowd Guru, ShopScout und Streetspotr.
Im Januar 2017 hatten die Firmen mit der IG Metall und dem Deutschen Crowdsourcing Verband die zweite Version des Regelwerks mit konkreteren Richtlinien veröffentlicht, beispielsweise zu Be-schwerden von Crowdworkern. Mit der Ombudsstelle gehen sie nun noch einen Schritt weiter: Crowdworker können sich ab sofort an die Institution wenden, wenn sie in einem Konflikt mit der betreffenden Plattform zu keiner Lösung gekommen sind. Hierfür steht ein Antragsformular zur Verfügung unter: http://ombudsstelle.crowdwork-igmetall.de. Der Code of Conduct sowie das Formular sind auf Deutsch und Englisch verfügbar.
„Mit der Gründung der Ombudsstelle signalisieren wir unseren Crowdworkern: Wir lassen uns an unseren Versprechen messen und fördern aktiv eine faire Zusammenarbeit”, sagt Philipp Benkler, Gründer und Geschäftsführer von Testbirds. „Als Initiatoren des Code of Conduct arbeiten wir auch weiterhin intensiv an dessen Weiterentwicklung, beispielsweise durch die Gründung der Ombudsstelle. Zudem sind wir ein aktives Mitglied des Gremiums.“
Die Ombudsstelle setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht in Frankfurt und Vorsitzende der Ombudsstelle
- Robert Fuß, IG Metall Vorstand
- Susanne Reichert, Testbirds, als Vertreterin der Crowdworking-Plattformen, stellvertretend Dr. Arne-Christian Sigge, Content.de, wenn eine Beschwerde über Testbirds eingereicht wird.
- Thomas Andersen, Deutscher Crowdsourcing Verband
- Olaf Hoffmann als Vertreter der Crowdworker
Ziel des Gremiums ist es, eine Anlaufstelle für Crowdworker im Falle eines ungelösten Konflikts zu schaffen und zu gewährleisten, dass die Unterzeichner des Code of Conduct die darin enthaltenen Regeln einhalten. Die Mitglieder streben an, Streitfälle innerhalb von drei Monaten zu klären.
Die jeweiligen Vertreter für die Plattformen und die Crowdworker sind ein Jahr lang Mitglieder der Ombudsstelle, wobei der Sitz des Crowdworkers ausgelost wird. Der Vertreter der Plattformen wird einstimmig von den Unterzeichnern des Code of Conduct gewählt. Alle anderen Vertreter sind permanente Mitglieder. Auf diese Weise gewährleistet die Ombudsstelle eine faire und unab-hängige Betrachtung von Streitfällen, bei der alle relevanten Perspektiven einbezogen werden.
Weitere Informationen über den Crowdsourcing Code of Conduct gibt es unter: www.crowdsourcing-code.de
Share it if you like it: