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Testbirds präsentiert neuen Verhaltenskodex für Crowdsourcing

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Testbirds präsentiert neuen Verhaltenskodex für Crowdsourcing

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Tobias Brunner
| Linkedin
| Head of Marketing

München, 30. Januar 2017
Gemeinsam mit anderen Anbietern aus der Branche hat Testbirds den 2015 erstmals öffentlich vorgestellten Code of Conduct erweitert und konkretisiert. Neben den bereits bestehenden Unterzeichnern verpflichten sich weitere Crowdsourcing-Anbieter mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung der vereinbarten Prinzipien.

Mehr Unterschriften und konkretere Regeln – der überarbeitete Code of Conduct stellt eine stärkere Selbstverpflichtung für Crowdsourcing-Anbieter dar. Ziel ist es, allgemein gültige Leitlinien für Crowdworking zu etablieren. Crowdsourcing – also das Auslagern von Projekten und Aufgaben an die weltweite Internetgemeinde – ist längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit zeit- und ortsunabhängig Geld zu verdienen, während auf der anderen Seite Unternehmen Zugang zu einer Vielzahl an potentiellen Arbeitskräften und Experten erhalten.

Mit dem Regelwerk möchten die Unternehmen die neue Arbeitsform zu einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten machen. Der Code of Conduct beinhaltet dabei unter anderem Grundsätze zu Datenschutz, Aufgabendefinition sowie Kommunikation. Er steht allen interessierten Unternehmen zur Unterzeichnung offen und wird kontinuierlich von Testbirds und den anderen Unterzeichnern weiterentwickelt. Nachzulesen sind die Grundsätze unter www.crowdsourcing-code.de.

Die neue Version haben insgesamt acht Firmen unterschrieben. Clickworker, Streetspotr und der Deutsche Crowdsourcing Verband waren bereits an der Formulierung des ersten Textes beteiligt. Die Neuauflage haben zudem content.de, Crowd Guru, appJobber, ShopScout und BugFinders unterzeichnet. Mit dem britischen Anbieter BugFinders hat der erste Anbieter außerhalb von Deutschland unterschrieben. Zudem war an den Gesprächen über den neuen Text auch die IG Metall als Arbeitnehmervertretung beteiligt.

Der überarbeitete Text enthält beispielsweise konkretere Regeln für Beschwerden von Crowdworkern. Die Anbieter verpflichten sich dazu, einen fairen und neutralen Prozess hierfür zu implementieren. Zudem haben die Firmen die Zahlungsbedingungen für die Honorare der Crowdworker genauer geregelt. Fristen und Auszahlungszyklen müssen offengelegt werden und die Vergütung hat durch den Auftraggeber rasch und ohne Verzögerungen zu erfolgen. Mindestens einmal pro Monat muss eine Auszahlung durch den Plattformbetreiber gewährleistet werden.

Auch Vermittlungsplattformen wie content.de wurden im neuen Text berücksichtigt. Diese sollen ihre Kunden hinsichtlich der Bedingungen für einen Auftrag beraten, sodass dieser die oben genannten Grundsätze einhält.

„Crowdworking ist eine neue Arbeitsform, die es vielen Erwerbstätigen ermöglicht, flexibel zu arbeiten. Bisher gibt es noch wenige Regeln für die Zusammenarbeit von Crowdworkern und Unternehmen. Mit dem Code of Conduct tragen wir dazu bei, diese Lücke zu schließen“, erklärt Philipp Benkler, Geschäftsführer der Testbirds GmbH, auf deren Initiative hin der Code of Conduct entstanden ist. „Es ist uns gelungen, in der zweiten Version wichtige Punkte zu konkretisieren – beispielsweise wie eine konstruktive Feedbackkultur und Auszahlungsbedingungen aussehen sollten. Zudem konnten wir noch mehr Unterzeichner für das Regelwerk gewinnen, was dazu beiträgt, den Verhaltenskodex als Standard in der Branche zu etablieren“, so Benkler.

„Es ist uns wichtig, dass digitale Arbeitsformen in der Öffentlichkeit als seriös eingestuft werden“, sagt Hans Speidel, Geschäftsführer, Crowd Guru GmbH. „Aus diesem Grund freuen wir uns, dass eine Initiative für faire Arbeitsstandards in der Branche zustande gekommen ist und beteiligen uns gerne daran.“

Weitere Informationen über den Crowdsourcing Code of Conduct unter: http://crowdsourcing-code.de.

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t.brunner@testbirds.com



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