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Code of Conduct für bezahltes Crowdworking nimmt durch erfolgreiche Einführung einer Ombudsstelle sowie deren ersten Jahresbericht weiter Fahrt auf

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Code of Conduct für bezahltes Crowdworking nimmt durch erfolgreiche Einführung einer Ombudsstelle sowie deren ersten Jahresbericht weiter Fahrt auf

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Tobias Brunner
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Code of Conduct für bezahltes Crowdworking nimmt durch erfolgreiche Einführung einer Ombudsstelle sowie deren ersten Jahresbericht weiter Fahrt auf

München, 6. März 2019
Um Crowdworking zu einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten zu machen und gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, initiierte Testbirds, weltweit führender Crowdtesting-Anbieter, ein selbstauferlegtes Regelwerk, das vom Deutschen Crowdsourcing Verband e.V. unterstützt wird und mittlerweile von neun führenden Crowdsourcing-Anbietern unterzeichnet wurde. Mit der Einführung einer Ombudsstelle im November 2017 wurden diese Richtlinien nun weiter gestärkt. Die Ombudsstelle vermittelt dabei zwischen gegensätzlichen Interessen, die bei der Arbeit auf Plattformen auftreten können – mit Erfolg, wie der erste Jahresbericht über die Tätigkeiten der Ombudsstelle zeigt. Ausführliche Informationen zum Code of Conduct finden Sie hier: http://crowdsourcing-code.de/

Crowdsourcing, also die Vergabe von Projekten und Aufgaben an die globale Internet-Gemeinschaft, ist nicht mehr länger nur ein Randphänomen der Gesellschaft. Immer mehr Arbeitnehmer nutzen die Vorteile dieser Form des Geldverdienens, während Firmen Zugang zu einer Vielzahl potenzieller Arbeitnehmer sowie Experten erhalten. „Crowdworking richtet sich an das Bedürfnis vieler Angestellter, mehr Freiheit und Flexibilität zu erlangen,“ erklärt Philipp Benkler, Geschäftsführer der Testbirds GmbH, Initiatorin für die Erstellung des Code of Conduct, „dennoch gibt es weiterhin viele Unsicherheiten in Bezug auf die tatsächliche Ausgestaltung des CrowdworkingProzesses.“ Der „Code of Conduct“ setzt sich aus 10 selbstdefinierten Regeln zusammen, die die aktuelle Gesetzgebung vervollständigen sollen, indem sie ein komfortables, sicheres, motivierendes und lukratives Umfeld für Kunden, Serviceanbieter und Arbeitnehmer der Crowdsourcing-Industrie schaffen. Dabei liegen die Schwerpunkte unter anderem auf Themen wie angemessener Bezahlung, motivierender Arbeit, Datenschutz und einer offenen Kommunikation.

„Crowdsourcing unterstützt mehr und mehr die Entwicklung neuer Arbeitsformen sowie eines eigenen Ansatzes zur Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Parteien. Aufgrund der sich ständig ändernden Ansprüche an die Arbeitswelt ist eine offene und flexible Struktur innerhalb der Unternehmen zur Notwendigkeit geworden,“ betont Dr. Michael Gebert, Vizepräsident des Deutschen Crowdsourcing Verbands e.V.. „Ein gemeinsamer Code of Conduct bildet eine stabile und nachhaltige Basis für die Zusammenarbeit mit Anbietern von flexiblen, crowdbasierten Arbeitsmodellen. Durch die Einführung des Code of Conduct werden essentielle Eckpunkte und gemeinsame Werte definiert und anerkannt. Der Crowdsourcing Verband begrüßt und unterstützt diese Initiative.“

Die neu eingeführte Ombudsstelle ist paritätisch besetzt und arbeitet ehrenamtlich. Den neutralen Vorsitz hat Dr. Silke Kohlschitter, Richterin am Arbeitsgericht Frankfurt/Main. Auf der einen Seite sind der Deutsche Crowdsourcing Verband sowie ein/e Repräsentant/in der Plattformen vertreten, die den Code of Conduct unterzeichnet haben. Auf der anderen Seite sitzen Vertreter/innen der IG Metall sowie Crowdworker. Betroffene Crowdworker können die Ombudsstelle einfach über ein Online-Formular kontaktieren. Einzige Voraussetzung ist, dass bereits der Versuch unternommen wurde, den Streit zwischen dem Crowdworker und der betroffenen Plattform gütlich beizulegen. Streitigkeiten können sich über Themen wie faire Bezahlung bis hin zu Arbeitsprozessen erstrecken und werden von der Ombudsstelle mit höchster Vertraulichkeit behandelt.

Kürzlich hat die Ombudsstelle nun ihren ersten Rechenschaftsbericht abgelegt. Seit der Berufung wurden 30 Fälle erfolgreich bearbeitet – dabei wurden vorrangig einvernehmliche Lösungen gesucht. So wird es Crowdworkern ermöglicht, Streitigkeiten, die sonst unbeachtet geblieben wären, über eine neutrale Stelle beizulegen. Dies stellt für das Crowdworking als neue, produktive Arbeitsform einen entscheidenden Schritt vorwärts dar.

Für mehr Informationen zum Jahresbericht der Ombudsstelle finden Sie hier: http://faircrowd.work/de/2019/02/12/ombudsstelle-legt-ersten-bericht-vor/

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t.brunner@testbirds.com



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